Wer betroffen ist
Jeder, der Verpackungen oder Verpackungsmaterialien an einen Erzeuger liefert – ohne Größenschwelle. Folienextrusion, Wellpappe/Kartonagen, Etikettendruck, Beutelkonfektion, Verpackungsgroßhandel mit Eigenkonfektion.
Pflicht seit 12.08.2026 · Ohne Ihre Unterlagen darf Ihr Kunde nicht liefern
Sie liefern Folien, Kartonagen, Etiketten oder Verpackungsmaterial? Dann verlangt die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40, Art. 16), dass Sie Ihren Kunden zu jeder Lieferung die Informationen und Unterlagen für den Konformitätsnachweis bereitstellen. Der Art.-16-Autopilot erzeugt diese Dokumentation aus Ihrem ERP: pro Artikelposition, mit Versand und revisionsfähigem Archiv. Ohne dass jemand bei Ihnen Word öffnet.
Referenz: Folienhersteller, Amberg · Microsoft Dynamics 365 Business Central
Die Plattformen, die es zu dem Thema gibt, sind für den Erzeuger gebaut: Er sammelt darin ein, was seine Lieferanten ihm schicken. Sie sitzen auf der anderen Seite des Tisches. Hier entsteht kein Portal, in das jemand etwas einpflegt, sondern ein Programm, das aus der Rechnung liest, die Sie ohnehin schreiben.
Kurz und ohne Fachbegriffe: Wenn Sie Folie, Karton oder Etiketten liefern, will Ihr Kunde seit dem 12.08.2026 zu jeder Position ein Blatt Papier haben, auf dem steht, woraus die Verpackung besteht. Heute tippt das jemand von Hand ab. Danach entsteht es aus der Rechnung, die Sie ohnehin schreiben.

Die zwei Sekunden sind gemessen, nicht geschätzt: In einem Stapellauf über acht Rechnungen brauchte das Programm 1,4 Sekunden je fertiger Erklärung, einschließlich Umwandlung nach PDF.
Kurz und ohne Juristendeutsch. Verbindlich ist der Verordnungstext, Link unten.
Jeder, der Verpackungen oder Verpackungsmaterialien an einen Erzeuger liefert – ohne Größenschwelle. Folienextrusion, Wellpappe/Kartonagen, Etikettendruck, Beutelkonfektion, Verpackungsgroßhandel mit Eigenkonfektion.
„Alle Informationen und Unterlagen“, die der Kunde für den Konformitätsnachweis braucht, einschließlich der technischen Dokumentation nach Anhang VII (Material, Aufbau, Normen, Stoffgrenzwerte wie Schwermetalle/PFAS). Auf Papier oder elektronisch, in verständlicher Sprache. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich die einschlägigen Unterlagen.
Ihre Kunden schicken Fragebögen und fordern „PPWR-Erklärungen“ pro Artikel. Manuell heißt das: pro Rechnung, pro Position, pro Kunde ein Dokument, und bei jeder Materialänderung von vorn. Und wer fertige Verpackungen unter eigenem Namen liefert, braucht zusätzlich die EU-Konformitätserklärung nach Art. 39.
Quellen: VO (EU) 2025/40 (EUR-Lex) · IHK-Merkblatt zum Geltungsbeginn. Hinweis: Wir erstellen Software und Dokumente aus Ihren Stammdaten, keine Rechtsberatung.
Was Ihnen wirklich droht, und was nicht
Es wird derzeit viel mit Bußgeldern geworben. Der Blick ins Gesetz ist nüchterner:§ 66 VerpackDG zählt einzeln auf, welche Artikel der Verordnung bußgeldbewehrt sind, und Artikel 16 steht nicht darunter. Wer Ihnen für eine fehlende Lieferantenerklärung ein Bußgeld androht, hat den Paragrafen nicht gelesen.
Ihr Risiko liegt woanders, und es ist größer. Ihr Kunde, der Erzeuger, darf eine Verpackung ohne Konformitätsnachweis überhaupt nicht in Verkehr bringen, und das ist bußgeldbewehrt. Den Nachweis bekommt er ohne Ihre Unterlagen nicht zusammen. Sie riskieren also keine Strafe, sondern die Bestellung: Ein Erzeuger, der wegen Ihrer Papiere nicht ausliefern kann, wechselt den Lieferanten, und zwar sofort.
Am 25.08.2026 am Wortlaut von § 66 und § 68 VerpackDG geprüft. § 66 VerpackDG · § 68 VerpackDG. Keine Rechtsberatung. Wenn Ihr Justiziar das anders sieht, will ich das hören, dann steht es hier falsch und wird geändert.
Einmal einrichten, dann läuft es mit jeder Rechnung mit.
Direkt an Microsoft Dynamics 365 Business Central (API) oder als PDF-Weg für jedes andere ERP: Rechnungs-PDF rein, Dokumente raus.
Wir hinterlegen pro Artikelfamilie Material, Schichtaufbau, Lebensmittelkontakt, Stoffangaben, Normen und Ihre Textbausteine (angelehnt an Verbandsmuster von IK, pro-K, VMV, VCI).
Pro Rechnungsposition entsteht automatisch das Art.-16-Dokument (DOCX/PDF, DE/EN), auf Wunsch mit Anhang VII-Struktur; Versand an den Kunden per Mail oder Ablage im Kundenportal.
Jedes Dokument wird belegbezogen, versioniert und unveränderbar archiviert (5/10 Jahre Aufbewahrung nach PPWR), bei Bedarf Rückschreiben in Business Central als Belegzuordnung.
„110 Tests“ ist eine Behauptung, solange man sie nicht sieht. Der Lauf links ist der echte Testdurchlauf des Generators aus dem Referenzprojekt, derselbe, der vor jedem Kundenlauf durchläuft. Ihre eigenen Belege sehen Sie in der 15-Minuten-Demo durch dieselbe Pipeline gehen.
Sie zahlen für Automatisierung, Datenpflege und Archiv, nicht für ein Word-Dokument, das es kostenlos gibt.
Für Betriebe, die auch als Erzeuger auftreten: EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII pro Verpackungsart oder als Gruppen-DoC mit Artikelliste, aus demselben Artikelstamm.
Angegebene Beträge sind Endpreise. Mehr als 30 Artikelfamilien, Fremd-ERP-Konnektoren oder DMS-Anbindung (d.velop, ELO, SharePoint) auf Anfrage.
Digitalbonus Bayern
Automatisierung und ERP-Anbindung sind über den Digitalbonus Bayern förderfähig, KI-Vorhaben sogar in der höheren Stufe. Ob Ihr Vorhaben durchgeht, entscheidet die Regierung Ihres Bezirks, nicht ich. Was ich beitrage: die Unterlagen, die dem Antrag beiliegen müssen, und zwar so, dass Sie nichts umformulieren müssen.
Rechenbeispiel · Art.-16-Autopilot, Setup
Wichtig, damit niemand es falsch plant: Der Antrag muss gestellt und beschieden sein, bevor das Vorhaben beginnt. Rückwirkend geht nichts. Nicht förderfähig sind Standard-Software, Standard-Websites und Standard-Marketing, es geht ausdrücklich um Automatisierung, Vernetzung und KI. Alle Angaben nach der amtlichen Programmseite, Stand 25.08.2026, ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.
Für drei Artikel und zwei Kunden: ja. Für hunderte Positionen, wechselnde Materialien, mehrere Sprachen und Nachweispflicht über 5–10 Jahre: nein. Der Autopilot nutzt genau solche Muster als Textbasis und erledigt Erzeugung, Versand, Versionierung und Archiv automatisch.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. § 66 VerpackDG zählt die bußgeldbewehrten Artikel der Verordnung einzeln auf, Artikel 16 ist nicht dabei. Der Druck kommt nicht von der Behörde, sondern von Ihrem Kunden: Er darf ohne Konformitätsnachweis nicht in Verkehr bringen, und den Nachweis führt er mit Ihren Unterlagen. Fehlen sie, kauft er woanders. Das ist der Grund, warum die Fragebögen gerade jetzt bei Ihnen eintreffen.
Die Dokumente entstehen aus Ihren eigenen Stammdaten und Ihren freigegebenen Textbausteinen; die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Lieferanten, wie bei jedem Werkzeug. Wir versprechen keine „Rechtssicherheit“, sondern eine korrekte, nachvollziehbare und vollständige Automatisierung dessen, was Sie freigegeben haben. Auf Wunsch stimmen wir die Vorlagen mit Ihrem Verband oder Anwalt ab.
Kann man so machen, dauert erfahrungsgemäß aber Monate und kostet ein Vielfaches. Der Autopilot arbeitet über die offizielle BC-API (OAuth2, eigene App-Registrierung, nur Lesezugriff auf Belege; Schreibzugriff nur für die optionale Belegzuordnung) und verändert Ihr ERP nicht. Sie können jederzeit parallel mit dem PDF-Weg starten und die API-Anbindung nachziehen.
Dann läuft der PDF-Weg: Rechnungs-PDFs aus jedem ERP (SAP B1, proALPHA, abas, Sage, Lexware …) werden ausgelesen und verarbeitet. Konnektoren für weitere Systeme auf Anfrage.
Diese Pflichten kommen später und werden als Module ergänzt. Der Artikelstamm, den wir jetzt aufbauen, ist die Basis dafür, Sie machen die Arbeit nur einmal.
Demo innerhalb von 48 Stunden, Go-live in der Regel zwei Wochen nach Beauftragung. Bis zum Beginn der Bußgeldbewehrung am 12.02.2027 ist das ohne Hektik machbar, wenn Sie jetzt anfangen.
Schicken Sie mir drei anonymisierte Rechnungs-PDFs, und Sie sehen live, wie daraus Ihre Art.-16-Dokumente entstehen. Danach bekommen Sie ein Festpreis-Angebot, keine Verkaufsschleife.
Robin Markwart, MKWT Strategy, Weiden i.d.OPf.
rm@mkwt-strategy.tech+49 170 4138225